Interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldestelle ab 50 Mitarbeitern — Pflicht seit 2023.
Bußgeld bis 20.000 €.

§ 12 HinSchG verpflichtet Betriebe ab 50 Beschäftigten auf eine interne Meldestelle — mit Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen (§ 17 Abs. 1), Rückmeldung binnen 3 Monaten (§ 17 Abs. 2) und strikter Vertraulichkeit (§ 16). HinweisPilot richtet Ihren anonymen Meldekanal in Minuten ein und wacht über jede Frist.

✓ Server in Deutschland✓ Anonyme Meldungen (§ 16 HinSchG)✓ Fristen-Ampel nach § 17 HinSchG✓ Keine Kreditkarte erforderlich

Pflicht ist Pflicht — Chaos ist optional

Ein Hinweis per Flurfunk, eine E-Mail im Urlaub, eine Frist im Kalender vergessen: So entstehen Bußgelder nach § 40 HinSchG. HinweisPilot macht aus der gesetzlichen Pflicht einen ruhigen, dokumentierten Prozess.

Fristen-Ampel nach § 17

Jede Meldung startet zwei Uhren: Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen (§ 17 Abs. 1 HinSchG), Rückmeldung binnen 3 Monaten (§ 17 Abs. 2). Die Ampel zeigt pro Fall, was als Nächstes fällig wird.

Anonym im Postfach-Dialog

Meldende erhalten nach dem Absenden einen Zugangscode und bleiben ohne Kontaktangabe vollständig anonym. Rückfragen laufen über das geschützte Postfach — Vertraulichkeit nach § 16 HinSchG.

Dokumentation mit Export

Bestätigungen, Nachrichten und Fristeinhaltung landen automatisch in der Fallakte. Per Klick exportieren Sie den kompletten Nachweis — für Revision, Behörde oder Geschäftsführung.

Bußgeld-Risiko entschärft

Fehlende Meldestelle: bis 20.000 €. Behinderung von Meldungen, Repressalien oder Verletzung der Vertraulichkeit: bis 50.000 € (§ 40 HinSchG). Ein laufender Kanal mit Fristen-Ampel kostet einen Bruchteil davon — im Monat.

Live-Beispiel: Von der Meldung zum dokumentierten Fall

So sieht es aus, wenn über Ihren Kanal eine Meldung eingeht — simuliertes Beispiel, in der App arbeiten Sie mit echten Fällen.

Eingehende Meldung

Was Ihre Belegschaft über den Melde-Link sieht:

Hier erscheinen Code, Fristen und Postfach.

Preise

Ab 39 €/Monat — weniger als ein einziges Beratungsgespräch, und die Meldestelle läuft jeden Tag.

Basic

39 € / Monat
  • Anonymer Meldekanal mit eigenem Link
  • Fristen-Ampel (7 Tage / 3 Monate)
  • Status-Übersicht aller Meldungen
  • Textbausteine nach § 17 HinSchG
Basic vormerken
BELIEBT

Team

89 € / Monat
  • Alles aus Basic
  • Fallbearbeitung im Team
  • Anonymer Postfach-Dialog mit Meldenden
  • Export der Fallakte (Doku-Nachweis)
  • Eingangsbestätigung per Klick
Team vormerken

Kanzlei / Ombuds

199 € / Monat
  • Alles aus Team
  • Mehrere Mandanten in einem Konto
  • Ideal für Ombudsleute & Kanzleien
  • Mandantenfähige Falltrennung
Kanzlei-Zugang vormerken

Early Access: Meldestelle als Erste einrichten

Wir starten in Kürze — die Warteliste sichert Ihnen frühen Zugang und Gründerkonditionen, die es später nicht mehr gibt.

Kostenlos eintragen · Kein Spam · Jederzeit abmeldbar

Die ersten 100 Anmeldungen erhalten Gründerkonditionen.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Pflicht zur internen Meldestelle?

Für Betriebe mit regelmäßig mindestens 50 Beschäftigten (§ 12 HinSchG). Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet, größere Betriebe bereits seit Juli 2023. Auch wer knapp darunter liegt, profitiert: Hinweise kommen so früh und kontrolliert an, statt unkontrolliert an die Öffentlichkeit zu gelangen.

Muss die Meldung anonym möglich sein?

Das Gesetz verlangt Vertraulichkeit (§ 16 HinSchG) — die Identität der meldenden Person darf nur den zuständigen Personen bekannt werden. HinweisPilot geht einen Schritt weiter: Meldungen sind komplett ohne Kontaktangabe möglich, Rückfragen laufen über ein pseudonymes Postfach mit Zugangscode. So sinkt die Hemmschwelle — und Sie erfahren überhaupt von Problemen.

Was passiert, wenn wir die Fristen versäumen?

Die Fristen sind gesetzlich fix: Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen (§ 17 Abs. 1 HinSchG), Rückmeldung an die meldende Person binnen 3 Monaten (§ 17 Abs. 2). Eine fehlende Meldestelle kostet bis 20.000 € Bußgeld; wer Meldungen behindert, Repressalien ausübt oder die Vertraulichkeit verletzt, riskiert bis 50.000 € (§ 40 HinSchG). Die Fristen-Ampel von HinweisPilot warnt, bevor es rot wird.

Brauchen wir dafür einen Anwalt?

Nicht für den Betrieb der Meldestelle: HinweisPilot liefert Kanal, Fristen-Überwachung, Textbausteine und Dokumentation. Die Software ersetzt aber keine Rechtsberatung — die sachliche Bewertung jeder Meldung bleibt Ihre Aufgabe. Wer die Prüfung auslagern will, kann eine Ombudsperson oder Kanzlei einbinden; dafür gibt es den Kanzlei-Tarif mit mehreren Mandanten.

Wichtig: HinweisPilot ist eine Software zur Einrichtung und Dokumentation interner Meldestellen nach dem HinSchG — keine Rechtsberatung. Jede Meldung ist im Einzelfall sachlich zu prüfen; bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltschaft oder Ombudsstelle.