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Ihre interne Meldestelle nach HinSchG: Meldekanal, Fristen-Ampel und Fallbearbeitung.

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Ihr Meldekanal

1Link verteilenDiesen Link an Belegschaft/Intranet geben — melden funktioniert ohne Login.
2Fristen im BlickEingang bestätigen binnen 7 Tagen (§ 17 Abs. 1 HinSchG).
3Rückmeldung gebenAntwort an die meldende Person binnen 3 Monaten (§ 17 Abs. 2 HinSchG).
Diesen Link an Belegschaft/Intranet geben. Meldende Personen brauchen kein Konto — sie erhalten nach dem Absenden einen Zugangscode für ihr anonymes Postfach.

Eingegangene Meldungen

Noch keine Meldungen eingegangen.

Kontaktangabe der meldenden Person (freiwillig hinterlegt):

Verlauf

An die meldende Person antworten

Die Antwort erscheint im geschützten Postfach der meldenden Person — ihre Identität bleibt geschützt (§ 16 HinSchG). Die erste Antwort gilt als Rückmeldung nach § 17 Abs. 2 HinSchG.

Textbausteine

Eingangsbestätigung (§ 17 Abs. 1 HinSchG):


      

Rückmeldung (§ 17 Abs. 2 HinSchG):


      
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Keine Rechtsberatung. Jede Meldung ist im Einzelfall sachlich zu prüfen.
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