§ 12 HinSchG verpflichtet Betriebe ab 50 Beschäftigten auf eine interne Meldestelle — mit Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen (§ 17 Abs. 1), Rückmeldung binnen 3 Monaten (§ 17 Abs. 2) und strikter Vertraulichkeit (§ 16). HinweisPilot richtet Ihren anonymen Meldekanal in Minuten ein und wacht über jede Frist.
✓ Server in Deutschland✓ Anonyme Meldungen (§ 16 HinSchG)✓ Fristen-Ampel nach § 17 HinSchG✓ Keine Kreditkarte erforderlich
Ein Hinweis per Flurfunk, eine E-Mail im Urlaub, eine Frist im Kalender vergessen: So entstehen Bußgelder nach § 40 HinSchG. HinweisPilot macht aus der gesetzlichen Pflicht einen ruhigen, dokumentierten Prozess.
Jede Meldung startet zwei Uhren: Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen (§ 17 Abs. 1 HinSchG), Rückmeldung binnen 3 Monaten (§ 17 Abs. 2). Die Ampel zeigt pro Fall, was als Nächstes fällig wird.
Meldende erhalten nach dem Absenden einen Zugangscode und bleiben ohne Kontaktangabe vollständig anonym. Rückfragen laufen über das geschützte Postfach — Vertraulichkeit nach § 16 HinSchG.
Bestätigungen, Nachrichten und Fristeinhaltung landen automatisch in der Fallakte. Per Klick exportieren Sie den kompletten Nachweis — für Revision, Behörde oder Geschäftsführung.
Fehlende Meldestelle: bis 20.000 €. Behinderung von Meldungen, Repressalien oder Verletzung der Vertraulichkeit: bis 50.000 € (§ 40 HinSchG). Ein laufender Kanal mit Fristen-Ampel kostet einen Bruchteil davon — im Monat.
So sieht es aus, wenn über Ihren Kanal eine Meldung eingeht — simuliertes Beispiel, in der App arbeiten Sie mit echten Fällen.
Was Ihre Belegschaft über den Melde-Link sieht:
Ab 39 €/Monat — weniger als ein einziges Beratungsgespräch, und die Meldestelle läuft jeden Tag.
Wir starten in Kürze — die Warteliste sichert Ihnen frühen Zugang und Gründerkonditionen, die es später nicht mehr gibt.
Kostenlos eintragen · Kein Spam · Jederzeit abmeldbar
Die ersten 100 Anmeldungen erhalten Gründerkonditionen.
Für Betriebe mit regelmäßig mindestens 50 Beschäftigten (§ 12 HinSchG). Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet, größere Betriebe bereits seit Juli 2023. Auch wer knapp darunter liegt, profitiert: Hinweise kommen so früh und kontrolliert an, statt unkontrolliert an die Öffentlichkeit zu gelangen.
Das Gesetz verlangt Vertraulichkeit (§ 16 HinSchG) — die Identität der meldenden Person darf nur den zuständigen Personen bekannt werden. HinweisPilot geht einen Schritt weiter: Meldungen sind komplett ohne Kontaktangabe möglich, Rückfragen laufen über ein pseudonymes Postfach mit Zugangscode. So sinkt die Hemmschwelle — und Sie erfahren überhaupt von Problemen.
Die Fristen sind gesetzlich fix: Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen (§ 17 Abs. 1 HinSchG), Rückmeldung an die meldende Person binnen 3 Monaten (§ 17 Abs. 2). Eine fehlende Meldestelle kostet bis 20.000 € Bußgeld; wer Meldungen behindert, Repressalien ausübt oder die Vertraulichkeit verletzt, riskiert bis 50.000 € (§ 40 HinSchG). Die Fristen-Ampel von HinweisPilot warnt, bevor es rot wird.
Nicht für den Betrieb der Meldestelle: HinweisPilot liefert Kanal, Fristen-Überwachung, Textbausteine und Dokumentation. Die Software ersetzt aber keine Rechtsberatung — die sachliche Bewertung jeder Meldung bleibt Ihre Aufgabe. Wer die Prüfung auslagern will, kann eine Ombudsperson oder Kanzlei einbinden; dafür gibt es den Kanzlei-Tarif mit mehreren Mandanten.
Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns — wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags). Für Meldungen nach dem HinSchG nutzen Sie bitte den Meldekanal Ihres Unternehmens, nicht dieses Formular.